Aktuell läuft noch bis 04.07.2025 eine Online-Petition für die durchgängige Einführung von Tempo 30 auf der Saalhausener Straße in Löbtau.
Situation
Momentan gibt es ein gewisses Durcheinander an abschnittsweisen und teilweise zeitlich beschränkten Tempo 30 Beschilderungen. Vor der Kita und der Schule gilt es Montag bis Freitag von 6 bis 17 Uhr. Von der Neunimptscher Straße bis kurz vor der Schule gilt es immer. Dagegen ist dann der stadtwärtige Bereich mit dem überfahrbaren Gehweg dann Tempo 50, was mit den einseitig parkenden Autos schon einen gewissen Nervenkitzel auch für Autofahrende beinhaltet.

Verkehrskonzept Löbtau
In der Analyse zum Verkehrskonzept Löbtau ist die Geschwindigkeit auf der Saalhausener Straße auch aufgefallen. Und man empfiehlt hier als kurzfristige Maßnahme:
Einführung Tempo-30 in der Saalhausener Straße (Maßnahme Nr. 1.3)
Verkehrskonzept Löbtau, Seite 12
Aus Gründen des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit ist abschnittsweise in der Saalhausener Straße bereits Tempo-30 angeordnet. Wenngleich der Saalhausener Straße partiell eine Verbindungsfunktion zukommt, wird zu Zwecken der Harmonisierung des Geschwindigkeitsniveaus empfohlen, im Straßenverlauf (mindestens bis Altnaußlitz) Tempo-30 anzuordnen. Die vorhandenen Fahrbahnbreiten von 7,00 bis 7,50 m mit einseitigem Längsparken erschweren eine sichere Verkehrsführung bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Wenngleich die Saalhausener Straße keine Radhauptroute ist, würde Tempo-30 auch dem Radverkehr zugute kommen. Zudem ist diese im nördlichen Abschnitt dicht angebaut, sodass eine lärmmindernde Geschwindigkeitsreduzierung auch die lokale Aufenthalts- und Wohnqualität steigert.
Hier sind schon alle guten Argumente für die Einführung von durchgehendem Tempo 30 genannt.
Das Verkehrskonzept wurde im April 2025 vom Stadtrat beschlossen. Die meisten Maßnahmen sind mit zum Teil hohen Kosten verbunden. Bei der Tempo 30-Beschilderung der Saalhausener Straße dürften die Kosten für die Beschilderung kaum ins Gewicht fallen.
Petition
Mit der Petition soll der Prozess nun angestoßen werden, die Maßnahme aus dem Verkehrskonzept genauer zu prüfen und dann umzusetzen. Mit der novellierten Straßenverkehrsordnung von 2024 sind solche Maßnahmen nun leichter möglich, da neben der “Leichtigkeit” des Verkehrs auch Umwelt- und Klimaschutz und Gesundheitsschutz als Ziele anerkannt werden.
Wer entscheidet?
Die Petition geht zunächst in den Petitionsausschuss. Der Stadtbezirksbeirat und der Stadtrat müssen dazu nicht beraten und können auch solche verkehrsrechtlichen Anweisungen nicht beschließen. Das kann die Straßenverkehrsbehörde selbstständig tun. Trotzdem kann es sein, dass das Thema auch die politische Bühne betritt.